Einbürgerung


Grundsätzlich hat jeder Kunstschaffende die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft des Fürstentums Arsgrunt zu erhalten. Ausgenommen hiervon sind Künstler, die mit Ihrer Kunst gegen die guten Sitten verstoßen oder rassistische und diskriminierende Arbeiten liefern.

Jeder Künstler kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Antrag "de luxe" kann jedoch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Insbesondere dann, wenn sich zeigt, dass der Antragsteller nicht die Visionen der Staatsidee teilt. Eine Rechtsverpflichtung zur Einbürgerung besteht nicht.

Grundsätzlich erfolgt eine Einbürgerung in das Fürstentum Arsgrunt kostenfrei. Leistungen, die darüber hinausgehen sind jedoch mit einer geringen Gebühr belegt.

Zurzeit bestehen drei Varianten der Einbürgerung:

Variante 1: Willenserklärung
Variante 2: classic
Variante 3: de luxe - 65,00 Euro


 

Antrag Willenserklärung  Antrag classic  Antrag de luxe 


Antrag Einbürgerung: Willenserklärung