Die Bürger

Die Bürger des Fürstentum Arsgrunt sind aufgeschlossene kunstschaffende Menschen aus der ganzen Welt.

Arsgrunter verfügen grundsätzlich über zwei Staatsbürgerschaften. Ihre eigentliche Staatsbürgerschaft sowie die des Fürstentums. Gegen diese Art der doppelten Staatsbürgerschaft können seitens der Behörden und Obrigkeiten keine Bedenken bestehen - das Fürstentum ist von keinem Staat der Erde de jure anerkannt (dies wird auch nicht angestrebt).

Kunstschaffende können die Staatsbürgerschaft unseres kleinen großen Fürstentums erlangen. Nicht nur "alte Hasen" und Profis sind willkommen, auch junge Nachwuchs- und Hobbykünstler sind gerngesehene Bürger unseres Landes.

Die Bürger unseres Landes vertreten die Staatsidee und sind Teil einer großen Künstlergemeinschaft. Sie sind zum Beispiel Maler, Schriftsteller, Bildhauer, Schauspieler, Fotografen und Musiker - darstellende Künstler, bildende Künstler.
Kunst kennt viele Formen und fast keine Grenzen.